Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit in der Versicherungsvermittlung
Informationen gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 4 Abs. 5, Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
I. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unserer Versicherungsvermittlung
Als ein zukunftsträchtig aufgestellter Vermittler Auftrag gehört eine verantwortungsvolle Betreuung in Versicherungsfragen zu unserem Selbstverständnis und Leitbild.
Anbieten von passgenauem Versicherungsschutz und Erzielung einer hohen Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes Unternehmensziel. Basis für eine hohe Kundenzufriedenheit ist eine umfassende, gute Beratung. Dazu gehört das Angebot und die Empfehlung geeigneter – und falls unsere Kundinnen und Kunden dies wünschen – auch nachhaltiger (im Sinne der ESG Kriterien) Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukte sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Versicherungsvermittlung.
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Versicherungsvermittlung erfolgt in erster Linie über die Auswahl der Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukte, die wir unseren Kundinnen und Kunden als für sie geeignet empfehlen.
Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition unserer Kunden haben könnte.
Im Einzelnen gehen wir dabei wie folgt vor:
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Empfehlung nachhaltiger Finanzprodukte
Bei der Beurteilung der Nachhaltigkeit von Finanzprodukten, die wir unseren Kundinnen und Kunden mit einer Präferenz für nachhaltige Anlagen empfehlen, werden Nachhaltigkeitsrisiken in zweierlei Hinsicht berücksichtigt:
Bereits alle Versicherer sind generell aufgrund regulatorischer Vorgaben verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen.
Gerne stellen wir Ihnen das Nachhaltigkeitskonzept der für Ihre Wünsche und Bedürfnisse als passgenau empfohlenen Versicherer auf Ihren Wunsch gesondert dar.
Wir sorgen ferner dafür, dass die Beraterinnen und Berater die jeweils von ihnen angebotenen nachhaltigen Produkte umfassend kennen und beurteilen können. Aktuelle Produktkenntnisse werden durch ein – über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehendes – qualifiziertes Schulungs- und Weiterbildungsangebot vermittelt.
II. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Vergütungspolitik
Wir stellen bereits auf Grund gesetzlicher Vorgaben im Rahmen unserer Vergütungspolitik sicher, dass die Leistung und Tätigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Versicherungsanlage- oder Altersvorsorgeprodukt zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht. Die von uns an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezahlte Vergütung hat keinen Einfluss auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.
III. Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsvermittlung
Wir berücksichtigen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung in der Versicherungsvermittlung.
Dies erfolgt dadurch, dass die entsprechenden Informationen zu der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Kapitalanlage des von uns angebotenen Versicherers berücksichtigt wird. Dies erfolgt nicht nur im Vorfeld einer Empfehlung, sondern auf Wunsch des Kunden jederzeit auf Basis der vom jeweils angebotenen Versicherer zu seiner Nachhaltigkeitsstrategie zur Verfügung gestellten Informationen. Auf Wunsch des Kunden stellen wir ihm diese – soweit möglich – bis zum individuell empfohlenen Produkt dar.
Neben der allgemeinen Information des Versicherers zu dessen Strategie zur Berücksichtigung der Auswirkungen der Anlagen auf Nachhaltigkeitsrisiken beziehen wir uns dabei auch auf die vorvertraglichen Informationen des Versicherers zum jeweiligen Produkt.
Hierfür arbeiten wir mit ausgewählten Versicherungsunternehmen eng zusammen.
VGH Versicherungen ( Auszug der VGH aus den Informationen zur nachhaltigen Kapitalanlage): An dieser Stelle informieren wir Sie im Sinne der „Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (EU) 2019/2088“ (sogenannte Transparenz-Verordnung) der Europäischen Union über Nachhaltigkeitsaspekte in unserer Kapitalanlage. Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Kapitalanlage: Die Risikosteuerung in der Kapitalanlage erfolgt durch eine breite Diversifikation über verschiedene Anlageklassen sowie Regionen und Sektoren unter Berücksichtigung einer hohen Mischung und Streuung bei einer Vielzahl an Emittenten. Um den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung Rechnung zu tragen, berücksichtigen wir in unseren Kapitalanlageentscheidungen zusätzlich Nachhaltigkeitsaspekte. Diese sind in einer konzernweiten Nachhaltigkeitsrichtlinie gebündelt und im Rahmen der Verwaltung sowie Neuanlage von Investments jederzeit zwingend einzuhalten. In unserem Nachhaltigkeitskonzept für die Kapitalanlage bleibt die breite Aufteilung der Kapitalanlagen auf die verschiedenen Anlageklassen und Schuldner erhalten, sodass nur geringe Auswirkungen auf das Ertrags- und Risikoprofil bestehen. Um stets über die Risiken von Unternehmen in unserem weltweiten Anlageuniversum und über ihr individuelles Nachhaltigkeitsprofil informiert zu sein, arbeiten wir mit einer externen Nachhaltigkeits Ratingagentur zusammen. Deren Analysen unterstützen uns dabei, kontroverse Geschäftsaktivitäten und -praktiken von Emittenten zu identifizieren und zu bewerten. Sie bilden anschließend eine wesentliche Grundlage in unseren Investitionsentscheidungen. Etwaige negative Einflüsse aus ökologischen, sozialen oder (geschäfts-) politischen Entwicklungen auf die Rendite unserer Kapitalanlagen können somit vorgebeugt werden. Damit ermöglichen wir ab August 2022 unseren Kunden, während der Ansparphase (die sogenannte Aufschubzeit), die im Folgenden dargestellten Umwelt- und Sozialthemen bei der Anlage Ihrer Beiträge zu berücksichtigen (Art. 8 Transparenz-Verordnung). In der Rentenphase erhalten Sie Ihre Leistungen aus dem Sicherungsvermögen, das ebenfalls diesen Umwelt- und Sozialthemen Rechnung trägt. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren in unseren Kapitalanlageentscheidungen Durch eine interne Richtlinie mit der Definition von Ausschlusskriterien stellen wir sicher, dass wir nicht in Unternehmen investieren, die unseren Ansprüchen an Umweltschutz sowie die Einhaltung von Menschenrechten und einer guten Unternehmensführung nicht genügen und mit entsprechenden Nachhaltigkeitsrisiken einhergehen. Hierzu haben wir uns für Unternehmensanleihen und Aktien folgende Ausschlusskriterien auferlegt: Ausschluss von Geschäftsaktivitäten (sog. Sector-based Screening):
Rüstung: • Produktion und Vertrieb von kontroversen Waffen (Unternehmen, die hierdurch einen Umsatz generieren) • Produktion oder Vertrieb von nicht geächteten Waffen und sonstigen Rüstungsgütern (Unternehmen, die hierdurch 10% oder mehr ihres Umsatzes erzielen) Energie: • Förderung von Braun- und Steinkohle (Kohlebergbau) oder Verwendung bzw. Aufbereitung zu Kohleenergie, insbesondere Betreiber von Kraftwerken (Unternehmen, die dadurch 30% oder mehr ihres Umsatzes erzielen) • Uranabbau und -anreicherung sowie Produktion, Verkauf oder Handel mit Atomenergie oder Kernkomponenten von Atomkraftwerken (Unternehmen, die dadurch 10% oder mehr ihres Umsatzes erzielen) • Verfahren des Hochvolumen-Frackings (Unternehmen, die dadurch 10% oder mehr ihres Umsatzes erzielen) • Förderung von Ölsanden (Unternehmen, die dadurch 10% oder mehr ihres Umsatzes erzielen) Ausschluss von Geschäftspraktiken (sog. Norm-based Screening) Sehr schwere Umweltverstöße, u. a. gegen: • Umweltrechte • Naturschutzgesetze • Internationale Konventionen zum Schutz der Umwelt Sehr schwere Verstöße gegen Menschen- und Arbeitsrechte, u. a.: • Ausübung von Zwangs- oder Kinderarbeit • Diskriminierung • Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit • Mindestarbeitsstandards • Gesundheitsschädigung • Bedrohung • Freiheitsberaubung Sehr schwere Verstöße gegen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung: • OECD Richtlinie für multinationale Unternehmen • United Nations Global Compact (UN Global Compact, weltweite Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung) Sehr schwere Verstöße im Bereich Korruption und Bestechung, u. a.: • Annahme von Bestechungsgeldern • Bestechung Dritter
Um die nachhaltige Entwicklung von Unternehmen darüber hinaus zu fördern und weiter einzufordern, nutzen wir unsere Aktien-Stimmrechte über unsere Kapitalverwaltungsgesellschaft. Zudem treten wir auch außerhalb von Hauptversammlungen in Gespräche mit Unternehmensvertretern zu kritischen Themen, wie beispielsweise Klimastrategien, Korruptionsbekämpfung oder Arbeitsnormen. Eine kurze Zusammenfassung über unsere Mitwirkungspolitik können Sie hier nachlesen: https://www.vgh-newsroom.de/app/uploads/2021/10/2021-01-01_Angaben-gemaess Aktiengesetz.pdf
Für die Assetklasse der Staatsanleihen verwenden wir ein umfassendes Scoringmodell, dass Staaten weltweit hinsichtlich einer Vielzahl von Environmental-, Social- und Governance Kriterien (kurz: ESG-Kriterien) bewertet und gewichtet. Das Scoringmodell berücksichtigt dabei Themen, wie natürliche Ressourcen, Biodiversität, Klimawandel und Energie, Produktion und Verbrauch, politisches System und Governance, Menschenrechte und Freiheit sowie soziale Bedingungen. Damit Staatsanleihen für uns investierbar sind, müssen diese ein Mindestnachhaltigkeitsrating erfüllen. Es wird darüber hinaus sichergestellt, dass mindestens drei Viertel der Staatsanleihen aus unserem Portfolio und somit das Durchschnittsrating des Gesamtbestands an Staatsanleihen im oberen Bereich der Nachhaltigkeitsratings liegt. Die oben genannten Nachhaltigkeitskriterien für die großen Assetklassen der Unternehmensanleihen, Aktien und Staatsanleihen sind in unserer konzernweiten Nachhaltigkeitsrichtlinie festgehalten und werden von uns im Rahmen der Verwaltung sowie Neuanlage von Investments eingehalten. Damit stellen wir sicher, dass wir insgesamt mehr als drei Viertel unserer gesamten Kapitalanlage nach nachhaltigen Kriterien verwalten. Weiterentwicklung unserer nachhaltigen Kapitalanlage Im Jahr 2021 haben wir für den VGH-Verbund ein Zielbild Nachhaltigkeit entwickelt, das uns als weiterer strategischer Handlungsrahmen dient. Darin haben wir eine nachhaltige Kapitalanlage als wesentliches Handlungsfeld explizit hervorgehoben und uns Maßnahmen für eine fortgeschrittene nachhaltige Kapitalanlage auferlegt. Infolgedessen haben wir unsere Ausschlusskriterien für Unternehmen um die zehn Prinzipien des weltweiten Rahmenwerks des UN Global Compacts erweitert.
Darüber hinaus berücksichtigen wir ab August 2022 im Direkt- und Fondsbestand nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren: Um wesentliche nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf ein Minimum zu reduzieren oder möglichst zu vermeiden, schließen wir in Investitionsentscheidungen Unternehmen aus, die in die Herstellung oder den Vertrieb von kontroversen Waffen verstrickt sind. Darüber hinaus orientieren wir uns an der OECD Richtlinie für multinationale Unternehmen und insbesondere an dem weltweiten Rahmenwerk des UN Global Compacts. Letzterer umfasst zehn Prinzipien aus den Themenbereichen Umwelt, Menschen- und Arbeitsrecht sowie Anti-Korruption, mit denen eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und nachhaltige Weltwirtschaft zum Nutzen aller Menschen und Gemeinschaften sichergestellt werden soll. Unternehmen, die gegen den UN Global Compact oder die OECD Richtlinie für multinationale Unternehmen verstoßen, definieren wir als nicht nachhaltig und schließen diese in Investitionsentscheidungen nahezu vollständig aus. Damit können zusätzlich mögliche Nachhaltigkeitsrisiken in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung auf unsere Kapitalanlagen vorausschauend reduziert werden.
In Bezug auf unsere Investments in Immobilien berücksichtigen wir ebenfalls mögliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. So stehen unsere Immobilien nicht in Verbindung mit der Förderung, Lagerung, Herstellung oder dem Transport von fossilen Brennstoffen. Außerdem beachten wir die Energieeffizienz von Immobilien. Dies beginnt bereits mit einer Prüfung vor Erwerb und wird während der gesamten Haltedauer laufend überwacht. Verankerung von Nachhaltigkeit im VGH-Verbund Um diesen selbstdefinierten Standards gerecht zu werden, wurde im Kapitalanlagebereich ein Nachhaltigkeitsgremium einberufen. Dieses stellt in seinen regelmäßigen Tagungen die ordnungsgemäße Umsetzung, sowie adäquate Weiterentwicklung, der Nachhaltigkeitsrichtlinie für die Kapitalanlage des VGH-Verbundes sicher. Die vom Nachhaltigkeitsgremium entwickelten Empfehlungen werden anschließend im Investmentgremium und Risikoausschuss beraten und verabschiedet. Dabei wurde es für den VGH-Verbund zu einer logischen Konsequenz, im Jahr 2019 der internationalen Finanzinitiative Principles for Responsible Investment (PRI) der Vereinten Nationen beizutreten, um die Akzeptanz und Umsetzung von Nachhaltigkeitsbelangen in der Finanzindustrie weiter voranzutreiben.
Über unsere Nachhaltigkeitsanstrengungen in der Kapitalanlage sowie in weiteren Unternehmensbereichen informieren wir zudem jährlich in unserem CSR-Bericht, der sich an dem Standard der Global Reporting Initiative (GRI) orientiert. Unser Geschäftsmodell: mehr als nachhaltige Kapitalanlage Unser Geschäftsmodell basiert auf den Grundsätzen der Fairness, Gegenseitigkeit und Regionalität sowie der unternehmerischen Selbständigkeit und Gemeinwohlorientierung. Dabei setzen wir auf ein nachhaltiges Handeln im ökonomischen, ökologischen und sozialen Sinne. So sind die Landschaftliche Brandkasse Hannover und ihre Verbundunternehmen mit Wirkung zum 01.04.2014 dem GDV-Verhaltenskodex beigetreten. Dieser Verhaltenskodex stellt eine Selbstverpflichtung aller beigetretenen Versicherungsunternehmen dar, den gestiegenen Kundenbedürfnissen und sich abzeichnenden gesetzlichen Anforderungen an die Transparenz und Verbindlichkeit im Rahmen der Vermittlung von Versicherungsprodukten Rechnung zu tragen. Mit dem Beitritt haben sich die unter dem Dach der VGH agierenden Unternehmen dazu verpflichtet, diese Verhaltensregeln umzusetzen und einzuhalten. (Weitere Ausführungen zu den Einzelheiten und den Nachhaltigkeitsbericht können unter www.vgh.de eingesehen werden).